Die Kfz-Zulassung darf in Österreich auch durch eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden – vorausgesetzt, eine schriftliche Vollmacht liegt vor.
Das ist besonders praktisch, wenn der Fahrzeughalter selbst verhindert ist – etwa durch berufliche Verpflichtungen, Krankheit oder Auslandsaufenthalte. Mit einer korrekt ausgefüllten Vollmacht lassen sich lange Wartezeiten vermeiden und der Zulassungsprozess bleibt reibungslos.
Die Vollmacht ermöglicht es einer anderen Person, die Anmeldung, “Ummeldung”(sprich Ab- und Anmeldung) oder Abmeldung eines Fahrzeugs stellvertretend durchzuführen.
Sie ist erforderlich, wenn der Fahrzeughalter:
das Fahrzeug im Rahmen einer Erbschaft übernimmt (inkl. Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters).
Für die erfolgreiche Durchführung einer Kfz-Zulassung mit Vollmacht müssen folgende erforderliche Unterlagen vorgelegt werden:
ggf. Sondernachweise (z. B. bei Firmen: Zeichnungsbefugnis; bei Erbschaft: Zustimmungserklärung)
Damit die Vollmacht für die Kfz-Zulassung rechtsgültig ist, sollten folgende Informationen vollständig und leserlich enthalten sein:
bei Unternehmen: Firmenstempel und Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten
Ja, Musterformulare erleichtern die Erstellung und sorgen dafür, dass keine wichtigen Angaben fehlen. Diese Vorlagen können digital ausgefüllt und an den individuellen Fall angepasst werden. Wichtig ist, dass alle rechtlich erforderlichen Angaben enthalten sind.
Neben einem amtlichen Lichtbildausweis sind die Vollmacht, der Ausweis des Halters und alle weiteren erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
Die Prüfung erfolgt automatisiert über das Zentrale Melderegister. Bei Änderungen des politischen Bezirks ist eine Ummeldung erforderlich.
Ja – z. B. bei der zuständigen Zulassungsstelle, bei uns oder auf offiziellen Plattformen wie oesterreich.gv.at.
Eine gut vorbereitete schriftliche Vollmacht erleichtert die Kfz-Zulassung, wenn der Fahrzeughalter selbst nicht erscheinen kann. Wer auf vollständige Angaben, gültige Unterlagen und eine klare Formulierung achtet, sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle, bei uns oder auf www.bmf.gv.at und oesterreich.gv.at.
Geschäftsführer der I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe und VÖVM – Vorstandsmitglied