Was kostet die Kfz-Zulassung in Österreich?

KFZ Kosten

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betreiben möchte, kommt an der Kfz-Zulassung nicht vorbei. Diese behördliche Registrierung ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein neues Auto handelt.

Doch mit welchen Kosten müssen Sie bei der Zulassung rechnen? In diesem Beitrag finden Sie einen aktuellen Überblick über Gebühren, laufende Abgaben und zusätzliche Kosten, die je nach Fall anfallen können.

Einheitliche Grundgebühren in ganz Österreich

Die amtlichen Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede ergeben sich nur durch optionale Leistungen oder besondere Konstellationen. Die Kosten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Gebühr für die behördliche Registrierung bei der zuständigen Zulassungsstelle
  • Kosten für neue Kennzeichentafeln, falls erforderlich
  • automatisierte Abfragen, z. B. über das Zentrale Melderegister
  • laufende Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht)
  • motorbezogene Versicherungssteuer, abhängig von der Leistung des Fahrzeugs

Beispielhafte Kostenübersicht (Richtwerte)

Fahrzeugart Gesamtbetrag*
Pkw / Lkw mit Kennzeichen 270,00 €
Anhänger / Zugmaschinen mit Kennzeichen 258,50 €
Motorrad 260,00 €
Moped 255,50 €
Zulassungsstelle Wien

Zusätzliche Kosten bei der Zulassung

Abhängig von der Art des Fahrzeugs und der gewünschten Veranlassung können für den Antragsteller weitere Kosten und Nachweise notwendig sein:

  • gültiges Prüfgutachten (§57a) bei gebrauchten Fahrzeugen
  • gültige Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Typenschein bei der erstmaligen Zulassung
  • Kfz-Kaufvertrag oder Nachweis der letzten Registrierung
  • schriftliche Vollmacht, falls ein Dritter die Anmeldung übernimmt
  • bei Erbschaften: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Erbnachweis

Optionale Leistungen und Preise

Leistung Preis
Scheckkartenzulassungsschein (optional) 29,50€
Rotes Kennzeichen (Fahrradträger) 11,90€
Nachbestellung Kennzeichen (PKW) 23,00€
Nachbestellung Kennzeichen (Anhänger) 11,50€

Was kostet die Kfz-Abmeldung?

Die Kfz-Abmeldung ist bei vielen Zulassungsstellen gebührenfrei. Die Abgabe der Kennzeichentafeln sowie der Teile der Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich, damit die behördliche Registrierung aufgehoben wird. Dies beendet auch alle laufenden Abgaben, wie z. B. die motorbezogene Versicherungssteuer.

Häufige Fragen zur Kfz-Zulassung

Welche Rolle spielt die Versicherung bei der Zulassung?

Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für jede Zulassung. Optional können Sie eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung für weitergehenden Schutz (z.B. gegen Diebstahl oder Elementarschäden) abschließen.

Was ist ein positives Prüfgutachten?

Das sogenannte §57a-Gutachten (oft „Pickerl“ genannt) bestätigt die technische Sicherheit des Fahrzeugs. Es ist bei der Anmeldung von gebrauchten, zulassungspflichtigen Fahrzeugen erforderlich.

Ist bei einem Wohnsitzwechsel ein neues Gutachten nötig?

Ein neues Prüfgutachten ist nicht allein aufgrund eines geänderten Hauptwohnsitzes nötig – nur dann, wenn die Prüffrist abgelaufen ist. Bei einem Wechsel des politischen Bezirks ist jedoch eine “Ummeldung” bei der zuständigen Stelle erforderlich.

Digitaler Service & weitere Informationen

Für viele Anliegen stehen auch Online-Plattformen zur Verfügung:

  • oesterreich.gv.at – Behördliche Informationen und Online-Services (z. B. mit ID Austria)
  • bmf.gv.at – Informationen zur NoVA und zu steuerlichen Themen rund ums Fahrzeug

Weitere Informationen über den Ablauf einer Zulassungsangelegenheit erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle, direkt bei uns oder auf der offiziellen Website www.bmf.gv.at.

Über den Autor

Geschäftsführer der I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe und VÖVM – Vorstandsmitglied