Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betreiben möchte, kommt an der Kfz-Zulassung nicht vorbei. Diese behördliche Registrierung ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein neues Auto handelt.
Doch mit welchen Kosten müssen Sie bei der Zulassung rechnen? In diesem Beitrag finden Sie einen aktuellen Überblick über Gebühren, laufende Abgaben und zusätzliche Kosten, die je nach Fall anfallen können.
Die amtlichen Gebühren für die Kfz-Zulassung sind bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede ergeben sich nur durch optionale Leistungen oder besondere Konstellationen. Die Kosten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
| Fahrzeugart | Gesamtbetrag* |
|---|---|
| Pkw / Lkw mit Kennzeichen | 270,00 € |
| Anhänger / Zugmaschinen mit Kennzeichen | 258,50 € |
| Motorrad | 260,00 € |
| Moped | 255,50 € |
Abhängig von der Art des Fahrzeugs und der gewünschten Veranlassung können für den Antragsteller weitere Kosten und Nachweise notwendig sein:
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Scheckkartenzulassungsschein (optional) | 29,50€ |
| Rotes Kennzeichen (Fahrradträger) | 11,90€ |
| Nachbestellung Kennzeichen (PKW) | 23,00€ |
| Nachbestellung Kennzeichen (Anhänger) | 11,50€ |
Die Kfz-Abmeldung ist bei vielen Zulassungsstellen gebührenfrei. Die Abgabe der Kennzeichentafeln sowie der Teile der Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich, damit die behördliche Registrierung aufgehoben wird. Dies beendet auch alle laufenden Abgaben, wie z. B. die motorbezogene Versicherungssteuer.
Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für jede Zulassung. Optional können Sie eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung für weitergehenden Schutz (z.B. gegen Diebstahl oder Elementarschäden) abschließen.
Das sogenannte §57a-Gutachten (oft „Pickerl“ genannt) bestätigt die technische Sicherheit des Fahrzeugs. Es ist bei der Anmeldung von gebrauchten, zulassungspflichtigen Fahrzeugen erforderlich.
Ein neues Prüfgutachten ist nicht allein aufgrund eines geänderten Hauptwohnsitzes nötig – nur dann, wenn die Prüffrist abgelaufen ist. Bei einem Wechsel des politischen Bezirks ist jedoch eine “Ummeldung” bei der zuständigen Stelle erforderlich.
Für viele Anliegen stehen auch Online-Plattformen zur Verfügung:
Weitere Informationen über den Ablauf einer Zulassungsangelegenheit erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle, direkt bei uns oder auf der offiziellen Website www.bmf.gv.at.
Geschäftsführer der I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe und VÖVM – Vorstandsmitglied