Die Kfz-Zulassung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass ein Fahrzeug den Anforderungen entspricht, um im öffentlichen Straßenverkehr verwendet zu werden. Unabhängig davon, ob es sich um ein neues Auto, ein gebrauchtes Fahrzeug oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt – ohne behördliche Registrierung ist eine Inbetriebnahme nicht erlaubt.
Wer sein Fahrzeug zulassen möchte, sollte alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Damit ersparen Sie sich unnötige Wartezeiten und vermeiden Verzögerungen bei der zuständigen Zulassungsstelle im jeweiligen politischen Bezirk.
Ein Fahrzeug kann nur dann angemeldet werden, wenn eine aufrechte Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Diese schützt vor Schadenersatzforderungen bei Unfällen mit Dritten und ist Voraussetzung für die behördliche Registrierung.
Damit die Anmeldung reibungslos abläuft, sind folgende Dokumente vorzubereiten:
Bei der erstmaligen Zulassung eines neuen Autos müssen zusätzlich die Fahrzeugdaten und das CoC-Papier (Herstellergenehmigung) vorgelegt werden. Diese Übereinstimmungsbescheinigung belegt, dass das Fahrzeug den EU-weiten technischen Normen entspricht.
Wer in einen neuen Wohnbezirk zieht, muss außerdem den aktuellen Hauptwohnsitz melden. Wunschkennzeichen können bei der Anmeldung beantragt werden – diese müssen ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die Kfz-Zulassung erfolgt bei der zuständigen Stelle im jeweiligen politischen Bezirk. Dort werden die Unterlagen geprüft, Gebühren eingehoben und die Kennzeichen ausgegeben. Die gesetzlichen Zulassungsgebühren sowie die motorbezogene Versicherungssteuer werden direkt vor Ort berechnet und entrichtet.
In der Regel ist die Anmeldung innerhalb eines Tages abgeschlossen – vorausgesetzt, alle Dokumente liegen vollständig vor.
Bei der Kfz-Abmeldung müssen die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II zurückgegeben werden. Die Abmeldung ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug verkauft, stillgelegt oder vorübergehend nicht mehr genutzt wird. Damit entfallen auch weitere Zahlungen wie die motorbezogene Versicherungssteuer.
Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls der Zulassungsdokumente ist eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlbestätigung erforderlich. Erst mit dieser kann eine Wiederzulassung erfolgen.
Soll ein abgemeldetes Fahrzeug erneut in den Verkehr gebracht werden, ist die Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle durchzuführen. Auch hier müssen alle erforderlichen Unterlagen erneut vorgelegt werden, darunter die Versicherungsbestätigung und ein aktuelles Prüfgutachten.
Die Zulassung eines Kfz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Vom amtlichen Lichtbildausweis des Anmelders bis zur Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) – jede Unterlage hat ihre Bedeutung. Wer sich rechtzeitig informiert und alle Anforderungen kennt, erspart sich unnötige Wege und Wartezeiten.
Weitere Informationen über den Ablauf einer Zulassungsangelegenheit erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle, direkt bei uns oder auf der offiziellen Website www.bmf.gv.at.
Geschäftsführer der I R H Tschrepitsch Versicherungsmakler Gruppe und VÖVM – Vorstandsmitglied