(Eingang Floßgasse 2)
Willkommen bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle Wien – Ihrem verlässlichen Partner für Kfz-Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Für die Kfz-Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zusätzlich zu beachten:
Für die Abmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
Ausdrücklich zu beachten:
Eine Ummeldung gibt es bei der Zulassungsstelle offiziell nicht.
Gemeint ist meist die Abmeldung und anschließende neue Zulassung – etwa bei einem Umzug in einen anderen politischen Bezirk oder wenn das Auto den Besitzer wechselt.
Erforderlichen Unterlagen:
Zusätzlich:
* Kosten gültig ab 01.07.2025
Alle Angaben zu Kosten erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gebühren und Preise ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Haftung.
"rotes Kennzeichen"
"Pickerl"
(inkl. Kennzeichen)
(inkl. Kennzeichen)
"rotes Kennzeichen"
"Pickerl"
* Kosten gültig ab 01.07.2025
Alle Angaben zu Kosten erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gebühren und Preise ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Die Kombination aus günstigen Kfz-Tarifen und der behördlichen Zulassung Ihres Fahrzeuges in einem Schritt spart Zeit und Wege.
Besuchen Sie uns direkt in unserem Büro an der Oberen Donaustraße 71, 1020 Wien.
Nutzen Sie unsere integrierte Karte mit Google Kartendaten, um bequem Ihre Route zu planen.
Ein Klick öffnet direkt die Google Maps-Navigation zur Kfz-Zulassungsstelle Wien. Dank unserer zentralen Lage im 2. Bezirk erreichen Sie uns schnell und unkompliziert.
Die Kfz-Zulassung wird von uns unabhängig vom gewählten Versicherungsunternehmen und Versicherungsberater als neutrale Stelle geführt.
Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit über das angeschlossene Versicherungsmaklerbüro Beratungen zum Thema Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Dank unserer zentralen Lage im Herzen Wiens, unweit vom Schottenring und dem Karmelitermarkt, sparen Sie wertvolle Zeit.
Unsere Kfz-Zulassungsstelle Wien steht für kurze Wege, klare Abläufe und persönlichen Service.
Jetzt anrufen oder vorbeikommen – Ihre Kfz-Zulassungsstelle Wien in der Oberen Donaustraße hilft Ihnen gerne weiter.
Die gesetzliche Zulassungsgebühr hängt von der Fahrzeugart ab – siehe Tabelle oben.
In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.
In Österreich kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge vergeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Kosten und Versicherung
Für die Zulassung zusätzlicher Fahrzeuge im Rahmen eines Wechselkennzeichens fallen individuelle Kosten an. (siehe Preise oben)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nur für ein Fahrzeug zu entrichten – bemessen wird sie nach jenem Fahrzeug mit der höchsten Motorleistung (kW).
Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt ebenfalls nur für das leistungsstärkste (kW) der zugelassenen Fahrzeuge an.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens
Grundsätzlich kann jede Person ein Wunschkennzeichen beantragen – vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch verfügbar. Der Aufbau eines Wunschkennzeichens erfolgt nachfolgendem Schema:
Nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung kann das Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt bzw. reserviert werden.
Kosten
Die Gesamtkosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Hinweise
Im Zuge der Kfz-Anmeldung können Sie wählen, ob Sie den Zulassungsschein als Papierdokument oder im Scheckkartenformat erhalten möchten.
Entscheiden Sie sich für die Scheckkarte, fällt eine Zusatzgebühr von € 29,50 an. Die Karte wird Ihnen postalisch übermittelt. Bis zum Erhalt erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen vorläufigen Papier-Zulassungsschein.
Ein bereits bestehender Papier-Zulassungsschein kann ebenfalls jederzeit gegen das Scheckkartenformat getauscht werden. Die Kosten entsprechen jenen einer Neuausstellung.
Ein Wohnsitzwechsel oder eine Namensänderung kann auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Zulassung haben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab:
Erforderliche Unterlagen:
Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) gelten ähnliche Abläufe. Gern informieren wir Sie individuell zu den konkreten Schritten und notwendigen Dokumenten.
Zulassungsschein
Bei Verlust des Zulassungsscheins erhalten Sie einen neuen Papierzulassungsschein kostenlos, sofern Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Für ein Duplikat des Scheckkartenzulassungsscheins wird eine Gebühr von € 29,50 eingehoben.
Kennzeichen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist unverzüglich eine polizeiliche Verlustanzeige zu erstatten. Für die Neuausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Ausstellung erfolgt gegen Gebühr.
Die gesetzliche Zulassungsgebühr hängt von der Fahrzeugart ab – siehe Tabelle oben.
In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.
In Österreich kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge vergeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Zulassung zusätzlicher Fahrzeuge im Rahmen eines Wechselkennzeichens fallen individuelle Kosten an. (siehe Preise oben)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nur für ein Fahrzeug zu entrichten – bemessen wird sie nach jenem Fahrzeug mit der höchsten Motorleistung (kW).
Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt ebenfalls nur für das leistungsstärkste (kW) der zugelassenen Fahrzeuge an.
Grundsätzlich kann jede Person ein Wunschkennzeichen beantragen – vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch verfügbar. Der Aufbau eines Wunschkennzeichens erfolgt nach folgendem Schema:
Nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung kann das Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt bzw. reserviert werden.
Die Gesamtkosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:
Im Zuge der Kfz-Anmeldung können Sie wählen, ob Sie den Zulassungsschein als Papierdokument oder im Scheckkartenformat erhalten möchten.
Entscheiden Sie sich für die Scheckkarte, fällt eine Zusatzgebühr von € 29,10 an. Die Karte wird Ihnen postalisch übermittelt. Bis zum Erhalt erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen vorläufigen Papier-Zulassungsschein.
Ein bereits bestehender Papier-Zulassungsschein kann ebenfalls jederzeit gegen das Scheckkartenformat getauscht werden. Die Kosten entsprechen jenen einer Neuausstellung.
Ein Wohnsitzwechsel oder eine Namensänderung kann auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Zulassung haben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab:
Bleibt trotz Umzugs die Abkürzung der Zulassungsbehörde im Kennzeichen unverändert (z. B. „W" bei einem Umzug innerhalb Wiens), besteht kein Handlungsbedarf.
Die Daten werden automatisch durch die Meldebehörde in der Zulassungsevidenz angepasst. Die vorhandene Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit.
Ändert sich durch den Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen, jedoch nicht die zuständige Behörde, muss die Änderung aktiv gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Erfolgt ein Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk mit neuer zuständiger Behörde, ist eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erforderlich.
Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) gelten ähnliche Abläufe. Gern informieren wir Sie individuell zu den konkreten Schritten und notwendigen Dokumenten.
Bei Verlust des Zulassungsscheins erhalten Sie einen neuen Papierzulassungsschein kostenlos, sofern Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Für ein Duplikat des Scheckkartenzulassungsscheins wird eine Gebühr von € 29,50 eingehoben.
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist unverzüglich eine polizeiliche Verlustanzeige zu erstatten. Für die Neuausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Ausstellung erfolgt gegen Gebühr.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Deutschland oder einem anderen EU-Land nach Österreich importieren und zulassen möchten, sind grundsätzlich folgende Schritte erforderlich:
Vor der Zulassung in Österreich muss die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim zuständigen Finanzamt abgewickelt werden.
Der ausländische Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung muss für die Zulassung in Österreich geeignet sein. Je nach Fahrzeughersteller und Herkunftsland kann der Ablauf unterschiedlich sein. Wir empfehlen daher, direkt bei der österreichischen Generalvertretung bzw. beim Importeur der jeweiligen Automarke nachzufragen.
Für die Zulassung ist grundsätzlich eine gültige § 57a Begutachtung („Pickerl") erforderlich. Folgende Ausnahmen gelten:
Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Fahrzeugkauf prüfen, welche Unterlagen für die Zulassung in Österreich benötigt werden. Dadurch können Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermieden werden.
Für den Export eines Fahrzeugs von Österreich ins Ausland gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
Das Fahrzeug wird in Österreich abgemeldet und anschließend per Anhänger oder Transportfahrzeug in das Zielland gebracht.
Das Fahrzeug wird mit den österreichischen Kennzeichen ins Ausland überstellt. Anschließend werden Kennzeichen und Zulassungspapiere an die österreichische Zulassungsstelle übermittelt, damit die Abmeldung durchgeführt werden kann.
Für die legale Überstellung eines Fahrzeugs ins Ausland können Überstellungskennzeichen beantragt werden. Diese sind je nach Bedarf für einen Zeitraum von 3 bis 21 Tagen erhältlich. Die Kosten liegen bei rund € 270,– zuzüglich Versicherungsprämie.
Unser Tipp: Welche Exportvariante die sinnvollste ist, hängt vom Zielland, der geplanten Überstellung und den dortigen Zulassungsvorschriften ab. Gerne unterstützt Sie unsere Zulassungsstelle bei der Auswahl der passenden Lösung und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Wird ein Fahrzeug im Rahmen einer Verlassenschaft übernommen, können Zulassungsänderungen grundsätzlich erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens durchgeführt werden.
Eine An-, Ab- oder Ummeldung sowie die Hinterlegung von Kennzeichen ist in der Regel erst möglich, wenn die Verlassenschaft rechtskräftig abgeschlossen wurde und die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Bereits während des laufenden Verlassenschaftsverfahrens können jedoch bestimmte Änderungen vorgenommen werden, wenn eine Einantwortungsurkunde oder eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Notars vorgelegt wird. Damit kann beispielsweise nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug für die Dauer der Verlassenschaftsabwicklung stillgelegt oder abgemeldet werden soll.
Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig mit dem zuständigen Notar, was mit dem Fahrzeug passieren soll, damit keine unnötigen Kosten und Verzögerungen entstehen.
In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.