Kfz-Zulassungsstelle Wien

Ihre zentrale Anlaufstelle für die Kfz-Zulassung in der Oberen Donaustraße 71, 1020 Wien

(Eingang Floßgasse 2)

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 14:00 Uhr
(jeweils durchgehend geöffnet)

Willkommen bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle Wien – Ihrem verlässlichen Partner für Kfz-Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.

Kfz-Anmeldung

Für die Kfz-Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Zusätzlich zu beachten:

Kfz-Abmeldung

Für die Abmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

Ausdrücklich zu beachten:

Kfz „ummelden“

Eine Ummeldung gibt es bei der Zulassungsstelle offiziell nicht.
Gemeint ist meist die Abmeldung und anschließende neue Zulassung – etwa bei einem Umzug in einen anderen politischen Bezirk oder wenn das Auto den Besitzer wechselt.

Erforderlichen Unterlagen:

Zusätzlich:

Mit Klick auf die Karte öffnet sich Google Maps.

Kontakt und Anfahrt

Die Kombination aus günstigen Kfz-Tarifen und der behördlichen Zulassung Ihres Fahrzeuges in einem Schritt spart Zeit und Wege.
Besuchen Sie uns direkt in unserem Büro an der Oberen Donaustraße 71, 1020 Wien.

Nutzen Sie unsere integrierte Karte mit Google Kartendaten, um bequem Ihre Route zu planen.
Ein Klick öffnet direkt die Google Maps-Navigation zur Kfz-Zulassungsstelle Wien. Dank unserer zentralen Lage im 2. Bezirk erreichen Sie uns schnell und unkompliziert.

Weitere Dienstleistungen

Die Kfz-Zulassung wird von uns unabhängig vom gewählten Versicherungsunternehmen und Versicherungsberater als neutrale Stelle geführt.

Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit über das angeschlossene Versicherungsmaklerbüro Beratungen zum Thema Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Ihr Vorteil

Dank unserer zentralen Lage im Herzen Wiens, unweit vom Schottenring und dem Karmelitermarkt, sparen Sie wertvolle Zeit.

Unsere Kfz-Zulassungsstelle Wien steht für kurze Wege, klare Abläufe und persönlichen Service.

Jetzt anrufen oder vorbeikommen – Ihre Kfz-Zulassungsstelle Wien in der Oberen Donaustraße hilft Ihnen gerne weiter.

Zulassungsformulare

 Die gesetzliche Zulassungsgebühr hängt von der Fahrzeugart ab – siehe Tabelle oben.

 In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

 Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.

Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.

In Österreich kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge vergeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen sein – für jedes wird ein eigener Zulassungsschein ausgestellt
  • Die Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeug-Obergruppe angehören (z. B. Pkw, Motorrad)
  • Das Kennzeichenformat muss bei allen Fahrzeugen ident montierbar sein
  • Die Nutzung ist jeweils nur an einem Fahrzeug gleichzeitig zulässig
  • Fahrzeuge ohne montierte Kennzeichentafeln dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden

Kosten und Versicherung

Für die Zulassung zusätzlicher Fahrzeuge im Rahmen eines Wechselkennzeichens fallen individuelle Kosten an. (siehe Preise oben)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nur für ein Fahrzeug zu entrichten – bemessen wird sie nach jenem Fahrzeug mit der höchsten Motorleistung (kW).

Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt ebenfalls nur für das leistungsstärkste (kW) der zugelassenen Fahrzeuge an.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens

  • Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Vollmacht bei Vertretung
  • Fahrzeugdokumente aller betroffenen Fahrzeuge
  • Zulassungsscheine
  • Kauf- oder Leasingverträge

Grundsätzlich kann jede Person ein Wunschkennzeichen beantragen – vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch verfügbar. Der Aufbau eines Wunschkennzeichens erfolgt nachfolgendem Schema:

  • Behördenkürzel des Hauptwohnsitzes bzw. Firmensitzes
  • Landeswappen
  • 3 bis 6 frei wählbare Zeichen, wobei die Kombination mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden muss

Nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung kann das Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt bzw. reserviert werden.

Kosten

Die Gesamtkosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:

  • € 200,00 – Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds
  • € 14,00 – Verwaltungsgebühr
  • € 14,30 – Antragsgebühr
  • € 23,00 – Kosten für die Anfertigung der Tafeln

Weitere Hinweise

  • Ein Wunschkennzeichen ist 15 Jahre ab Reservierung gültig
  • Eine Verlängerung ist ab 6 Monate vor Ablauf möglich
  • Wird das Kennzeichen nicht verlängert, verliert es automatisch seine Gültigkeit
  • Nicht genutzte Reservierungen verfallen nach 5 Jahren
  • Wunschkennzeichen sind nicht übertragbar
  • Wird kein neues Wunschkennzeichen beantragt, erfolgt ein verpflichtender Tausch gegen Standardkennzeichen
  • In diesem Fall sind lediglich die Gebühren für die neuen Tafeln zu entrichten

Im Zuge der Kfz-Anmeldung können Sie wählen, ob Sie den Zulassungsschein als Papierdokument oder im Scheckkartenformat erhalten möchten.

 

Entscheiden Sie sich für die Scheckkarte, fällt eine Zusatzgebühr von € 29,50 an. Die Karte wird Ihnen postalisch übermittelt. Bis zum Erhalt erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen vorläufigen Papier-Zulassungsschein.

 

Ein bereits bestehender Papier-Zulassungsschein kann ebenfalls jederzeit gegen das Scheckkartenformat getauscht werden. Die Kosten entsprechen jenen einer Neuausstellung.

Ein Wohnsitzwechsel oder eine Namensänderung kann auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Zulassung haben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab:

 

  1. Behördenabkürzung bleibt gleich
    Bleibt trotz Umzugs die Abkürzung der Zulassungsbehörde im Kennzeichen unverändert (z. B. „W“ bei einem Umzug innerhalb Wiens), besteht kein Handlungsbedarf.
    Die Daten werden automatisch durch die Meldebehörde in der Zulassungsevidenz angepasst. Die vorhandene Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit.

 

  1. Behördenabkürzung ändert sich – zuständige Behörde bleibt gleich
    Ändert sich durch den Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen, jedoch nicht die zuständige Behörde, muss die Änderung aktiv gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bestehendes Kennzeichen
  • Zulassungsschein
  • Fahrzeugdokumente

 

  1. Behördenabkürzung und zuständige Behörde ändern sich
    Erfolgt ein Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk mit neuer zuständiger Behörde, ist eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erforderlich.

Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) gelten ähnliche Abläufe. Gern informieren wir Sie individuell zu den konkreten Schritten und notwendigen Dokumenten.

Zulassungsschein
Bei Verlust des Zulassungsscheins erhalten Sie einen neuen Papierzulassungsschein kostenlos, sofern Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Verlustanzeige oder eine schriftliche Erklärung über den Verlust
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenden Person

Für ein Duplikat des Scheckkartenzulassungsscheins wird eine Gebühr von € 29,50 eingehoben.

Kennzeichen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist unverzüglich eine polizeiliche Verlustanzeige zu erstatten. Für die Neuausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Typenschein, Einzelgenehmigung, Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug EGB aus der Genehmigungsdatenbank
  • Zulassungsschein
  • Aktuelles Prüfgutachten
  • Falls vorhanden: zweite Nummerntafel
  • Bestätigung der polizeilichen Verlustanzeige
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenden Person

Die Ausstellung erfolgt gegen Gebühr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen - Zulassungsstelle

Die gesetzliche Zulassungsgebühr hängt von der Fahrzeugart ab – siehe Tabelle oben.

In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.

Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.

In Österreich kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge vergeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen sein – für jedes wird ein eigener Zulassungsschein ausgestellt
  • Die Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeug-Obergruppe angehören (z. B. Pkw, Motorrad)
  • Das Kennzeichenformat muss bei allen Fahrzeugen ident montierbar sein
  • Die Nutzung ist jeweils nur an einem Fahrzeug gleichzeitig zulässig
  • Fahrzeuge ohne montierte Kennzeichentafeln dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden

Kosten und Versicherung

Für die Zulassung zusätzlicher Fahrzeuge im Rahmen eines Wechselkennzeichens fallen individuelle Kosten an. (siehe Preise oben)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nur für ein Fahrzeug zu entrichten – bemessen wird sie nach jenem Fahrzeug mit der höchsten Motorleistung (kW).

Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt ebenfalls nur für das leistungsstärkste (kW) der zugelassenen Fahrzeuge an.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens

  • Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Vollmacht bei Vertretung
  • Fahrzeugdokumente aller betroffenen Fahrzeuge
  • Zulassungsscheine
  • Kauf- oder Leasingverträge

Grundsätzlich kann jede Person ein Wunschkennzeichen beantragen – vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch verfügbar. Der Aufbau eines Wunschkennzeichens erfolgt nach folgendem Schema:

  • Behördenkürzel des Hauptwohnsitzes bzw. Firmensitzes
  • Landeswappen
  • 3 bis 6 frei wählbare Zeichen, wobei die Kombination mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden muss

Nach erfolgreicher Verfügbarkeitsprüfung kann das Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt bzw. reserviert werden.

Kosten

Die Gesamtkosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:

  • € 200,00 – Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds
  • € 14,00 – Verwaltungsgebühr
  • € 14,30 – Antragsgebühr
  • € 23,00 – Kosten für die Anfertigung der Tafeln

Weitere Hinweise

  • Ein Wunschkennzeichen ist 15 Jahre ab Reservierung gültig
  • Eine Verlängerung ist ab 6 Monate vor Ablauf möglich
  • Wird das Kennzeichen nicht verlängert, verliert es automatisch seine Gültigkeit
  • Nicht genutzte Reservierungen verfallen nach 5 Jahren
  • Wunschkennzeichen sind nicht übertragbar
  • Wird kein neues Wunschkennzeichen beantragt, erfolgt ein verpflichtender Tausch gegen Standardkennzeichen
  • In diesem Fall sind lediglich die Gebühren für die neuen Tafeln zu entrichten

Im Zuge der Kfz-Anmeldung können Sie wählen, ob Sie den Zulassungsschein als Papierdokument oder im Scheckkartenformat erhalten möchten.

Entscheiden Sie sich für die Scheckkarte, fällt eine Zusatzgebühr von € 29,10 an. Die Karte wird Ihnen postalisch übermittelt. Bis zum Erhalt erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen vorläufigen Papier-Zulassungsschein.

Ein bereits bestehender Papier-Zulassungsschein kann ebenfalls jederzeit gegen das Scheckkartenformat getauscht werden. Die Kosten entsprechen jenen einer Neuausstellung.

Ein Wohnsitzwechsel oder eine Namensänderung kann auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Zulassung haben. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab:

1. Behördenabkürzung bleibt gleich

Bleibt trotz Umzugs die Abkürzung der Zulassungsbehörde im Kennzeichen unverändert (z. B. „W" bei einem Umzug innerhalb Wiens), besteht kein Handlungsbedarf.

Die Daten werden automatisch durch die Meldebehörde in der Zulassungsevidenz angepasst. Die vorhandene Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit.

2. Behördenabkürzung ändert sich – zuständige Behörde bleibt gleich

Ändert sich durch den Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen, jedoch nicht die zuständige Behörde, muss die Änderung aktiv gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bestehendes Kennzeichen
  • Zulassungsschein
  • Fahrzeugdokumente

3. Behördenabkürzung und zuständige Behörde ändern sich

Erfolgt ein Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk mit neuer zuständiger Behörde, ist eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erforderlich.

Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) gelten ähnliche Abläufe. Gern informieren wir Sie individuell zu den konkreten Schritten und notwendigen Dokumenten.

Zulassungsschein

Bei Verlust des Zulassungsscheins erhalten Sie einen neuen Papierzulassungsschein kostenlos, sofern Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Verlustanzeige oder eine schriftliche Erklärung über den Verlust
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenden Person

Für ein Duplikat des Scheckkartenzulassungsscheins wird eine Gebühr von € 29,50 eingehoben.

Kennzeichen

Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist unverzüglich eine polizeiliche Verlustanzeige zu erstatten. Für die Neuausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Typenschein, Einzelgenehmigung, Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug EGB aus der Genehmigungsdatenbank
  • Zulassungsschein
  • Aktuelles Prüfgutachten
  • Falls vorhanden: zweite Nummerntafel
  • Bestätigung der polizeilichen Verlustanzeige
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenden Person

Die Ausstellung erfolgt gegen Gebühr.

Wenn Sie ein Fahrzeug aus Deutschland oder einem anderen EU-Land nach Österreich importieren und zulassen möchten, sind grundsätzlich folgende Schritte erforderlich:

1. NoVA entrichten

Vor der Zulassung in Österreich muss die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim zuständigen Finanzamt abgewickelt werden.

2. Fahrzeugdokumente für Österreich vorbereiten

Der ausländische Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung muss für die Zulassung in Österreich geeignet sein. Je nach Fahrzeughersteller und Herkunftsland kann der Ablauf unterschiedlich sein. Wir empfehlen daher, direkt bei der österreichischen Generalvertretung bzw. beim Importeur der jeweiligen Automarke nachzufragen.

3. Gültiges Pickerl (§ 57a Begutachtung)

Für die Zulassung ist grundsätzlich eine gültige § 57a Begutachtung („Pickerl") erforderlich. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, erhalten in Österreich in der Regel automatisch ein zweijähriges Pickerl.
  • Bei Fahrzeugen aus Deutschland kann ein gültiger TÜV unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, wenn die Begutachtung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Fahrzeugkauf prüfen, welche Unterlagen für die Zulassung in Österreich benötigt werden. Dadurch können Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermieden werden.

Für den Export eines Fahrzeugs von Österreich ins Ausland gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:

1. Abmeldung in Österreich und Transport ins Ausland

Das Fahrzeug wird in Österreich abgemeldet und anschließend per Anhänger oder Transportfahrzeug in das Zielland gebracht.

2. Fahrt ins Ausland und nachträgliche Abmeldung

Das Fahrzeug wird mit den österreichischen Kennzeichen ins Ausland überstellt. Anschließend werden Kennzeichen und Zulassungspapiere an die österreichische Zulassungsstelle übermittelt, damit die Abmeldung durchgeführt werden kann.

3. Überstellungskennzeichen (Zollkennzeichen)

Für die legale Überstellung eines Fahrzeugs ins Ausland können Überstellungskennzeichen beantragt werden. Diese sind je nach Bedarf für einen Zeitraum von 3 bis 21 Tagen erhältlich. Die Kosten liegen bei rund € 270,– zuzüglich Versicherungsprämie.

Unser Tipp: Welche Exportvariante die sinnvollste ist, hängt vom Zielland, der geplanten Überstellung und den dortigen Zulassungsvorschriften ab. Gerne unterstützt Sie unsere Zulassungsstelle bei der Auswahl der passenden Lösung und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.

Wird ein Fahrzeug im Rahmen einer Verlassenschaft übernommen, können Zulassungsänderungen grundsätzlich erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens durchgeführt werden.

Eine An-, Ab- oder Ummeldung sowie die Hinterlegung von Kennzeichen ist in der Regel erst möglich, wenn die Verlassenschaft rechtskräftig abgeschlossen wurde und die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Bereits während des laufenden Verlassenschaftsverfahrens können jedoch bestimmte Änderungen vorgenommen werden, wenn eine Einantwortungsurkunde oder eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Notars vorgelegt wird. Damit kann beispielsweise nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug für die Dauer der Verlassenschaftsabwicklung stillgelegt oder abgemeldet werden soll.

Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig mit dem zuständigen Notar, was mit dem Fahrzeug passieren soll, damit keine unnötigen Kosten und Verzögerungen entstehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Zulassung meines Fahrzeugs?

Wie lange dauert die Anmeldung?

 In der Regel nur wenige Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

Kann ich meine Versicherung direkt abschließen?

 Ja, unsere Berater helfen Ihnen gerne, die passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden.

Was tun bei Verlust der Kennzeichen?

Bitte melden Sie sich umgehend bei uns – wir übernehmen die Nachbestellung der Kennzeichen.